Ca. 700 Jahre Pfarrei St. Andreas Hullern

Die Einkünfte der Kirche, der Pastorat, der Küsterei sowie die Armen-Rente im 17./18. Jahrhundert

Anhand mehrerer, in den Akten des Generalvikariats und im Pfarrarchiv erhaltener „Register der Kirche ...“ bzw. „Reditus Ecclesiae“ lassen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Hullerner Kirche ab 1652 genau aufschlüsseln.
Auffällig ist, dass die Unterlagen fast zwei Jahrhunderte lang im großen und ganzen die gleiche Grundstruktur, Gliederung aufweisen.
Aus diesem Grunde kann für das relativ kleine Kirchspiel der ökonomische Entwicklungsprozess, d.h. substanzielle und auch räumliche Veränderungen, Zugewinne, leicht nachvollzogen werden.
Bekanntlich setzte mit der Bauernbefreiung, zu der neben der Beseitigung der grundherrlichen Lasten auch die Aufteilung der alten Gemeinheiten sowie die Beseitigung des Flurzwangs, der Hutungs- und Weiderechte zählen, die ökonomische und rationale Modernisierung der Landwirtschaft und mit ihr eine Veränderung der Betriebsstruktur ein.
Die gesetzliche Grundlage dazu wurde zwar bereits im Juni 1821 gelegt, zur Durchführung gelangte diese Gemeinheitsteilungsordnung aber erst in den Jahren zwischen 1840 und 1870 mit einem Schwerpunkt um 1850.
Bereits im Jahre 1803 hatte der Reichsdeputationshauptschluss den einst sehr beträchtlichen kirchlichen Grundbesitz bis auf unbedeutende Reste beseitigt.
Von daher dürfte es um so interessanter sein, auf Archivalien aus der Zeit vor dem Reformprozess zurückzugreifen

Die ausgewählten Unterlagen aus dem Jahr 1718 sind für die damalige Zeit die umfangreichsten und detailliertesten.
Leider haben Tintenfraß und schlechte Lesbarkeit die Entschlüsselung des Textes erheblich erschwert.

Register der Kirchen zu Hülleren ad St. Andream wie auch ihr Pastorath, Küsterey undt geringes arcum Renthen pro anno Currente (1718)

Rehnte undt Pachte so jährlich die Kirche zu Empfang hatt

St. Andreas hove im Kirchspiel Olphen gelegen in der Bauerschaft
Eversum gibt jährlich --- 1 Reichsthaler 30 Stüber.
Diese hove ist laut eines Pergament-Briefes erblich gekauft im
Jahr 1468 feria ztia post Dominicam quasi modo geniti sub R...
Pastore in Hülleren arnoldo de Mechelen et provisoribus Henrico
Hagen, Bernardo Schulte (1)

der Schafhauser Zehnt (K. Olphen) sint jährlich4 R.15 St.
wirt halb der Kirchen halb der Pastorath
quota Ecclesia2 R.7 1/2 St.
die hove zu antrup4 St.
Strickling zu Halteren30 St.
Kleine Stevermühr (K. Halteren)3 St.
Schulte zu Hullern6 1/2 St.
Streil1 R.12 St.
Heiman (= Heimingshof) 30 St.
...
Latus12 R.5 1/2 St.
Rentmeister Haxebram in Halteren
(1770: nunc Luthe)
1 R.30 St.

im Kirchspiel Dülmen zum Dernekamp geben folgende der Kirche

Bolle gibt 2 R.3 St.
Joh. Kauth1 R.18 St.
Joan Henrich Gabels (Möllers)45 St.
Beine15 St.
Faltem7 1/2 St.
nunc nomine Werth ein Kamp auff der Heide15 St.
= de Capitali
_______________
Summa der Kirchs Renthe18 R.34 St.

noch gibt Schulte Biesing jährlich der Kirche 8 Scheffel Roggen

das Scheffel per Kauf für 35 St.4 R.40 St.

Diese 4 R. 40 St. mit der obigen zusammengezogen hatt die Kirch

... pro Jahr in alles23 R.14 St.

Waß anbelanged die Pastorath Behausung oder rechte wohnung alß
Küche, Kamer, Keller undt 2 Stuben mus der Pastor auff seine Kosten im stande halten.
Das Bauhaus aber von dem ... Balken der Küche zu rechned ... den Keller in Bauhaus ... (Tintenfraß!) ... Stuben die Kühe und Schweine ... mus das Kirchspiel ... auch den Dach und ... undt was hierzu gehört :/ halten. Beim Haus ist ein vierseitiger Garten von ein Scheffel ... mitd eine lebentige Hecke ... außen umgebend.

Einkünfte der Pastorath

Ein zeitlicher Pastor hatt 2 hoven zu seiner Unterhaltung, so in die Pastorath gehörig zu torff landt schonigs die eine genandt die Kroppes hove im K. Halteren zu antrup gelegen undt hatt der Thier zu antrup ein Theil ... den Zehnten, aus dieser hove bekommt auch ein zeittlicher Pastor ... 2 Scheffel Mißgerste. ... die Hoffstede dieser hove ... zeiths ein Haus gestanden ... gewohnt haltet in ... undt Seidt Länge 28 Scheffel Landes, diesen Hoff mus der Pastor allein in frachten halten undt ist ohnzehnbahr, 18 Scheffel Landes werden davon gefarth und 10 Scheffel Landes haben wüst gelegen, auf welchen wenig Bäume stehen, ich aber habe für 5 Jahr rings herum einen Wall und lebentige Hecke ... legen, auch diesen Platz mit jung ... Lerch und Eicheln bepottet, daß also hier jung Holtz genug hervorkomt, wan auf diesem Platz Bäume genug sindt undt Potts Mast gibt, genießet der Pastor dieses alleinig in dieser Hoven Einsaeth Landes -- 28 Scheffel. Hiernegst liegt eine Wiese, der Holländer genandt, ungefehr groß -- 6 Scheffel Landes.
Den einen Kamp ist mit dem Wiesen grunde in allen groß -- 35 Scheffel. Dieser Kamp stehet in lebendigs frechten, ein Scheffel Landes bey der Hecke ist zehnbahr. Negst diesen liegt ein Kamp, die sandige Breide genandt, schießet auff die alte Lippe mit dem Thiers Wiesen -- 20 Scheffel, 1/2 Pfundt. In diesen Kamp sind 2 Scheffel Landes abgezeichnet, so zehnbahr undt ist sonst in diesen undt andere Kamps kein Zehnt. Hierauff ein Kamp, so an beyde an schießet undt auff die alte Lippe liegt ad -- 9 Scheffel, darauff liegt wieder ein Kamp, schießet auff Lippe, ist groß gewesen -- 6 Scheffel Landes, per alluvium ist dieser Kamp also angewachsen, daß er jetz haltet -- 12 Scheffel, 1/2 Pfundt. Hiernegst liegt auf der Lippe eine Wiese, der Muhlsumb (= Mulsum) genandt, ist ungefehr groß ad -- 10 Scheffel.

Folget die Feldtländerey.

Vor in der Lipperhard liegt ein Anschuß (2) , ungefehr 12 Schritt in der Breite haltend, schießet in die Länge auf die Gartens, ist mit Lerchen bepflanzet, und ich habe 150 Telgen darauf gepottet, das Holtz ist privative der Pastorath, die Mast ist gemein, dieser Anschuß ist von ein Scheffel Landes Größe, ungefehr wegen der Länge, item 1 1/2 Scheffel Landes so zehtfrey, und hiernegst folget liegt zwischen Thiers und der Wrendische Hove -- 1 1/2 Scheffel, item halbzehnbahr Landt -- 2 Scheffel. Hiernegst liegen zehnbahr -- 2 1/2 Scheffel, noch so zehntfrey -- 4 Scheffel. Zu diesen obigen Stücke gehörig Anschuß, so mit Eichen Bäumen bepflanzet, die Mast ist gemein, die Bäume gehören der Pastorath. Hiernegst liegt zwischen Sebbels und Thiers Land ein Stück -- 9 Scheffel. Dieses Stück hatt ein Anschuß, in selbigem Feldt zwischen Weuers undt Wekebrodt ein Stück auff die Ahneweide schießet, hatt ein Anschuß gegen Antrup, auff welches einige Bäume gestanden, haltet an Einsaeth -- 10 Scheffel, die Annweide ohne Anschuß, so zehnbahr, haltet -- 8 Scheffel, in die Böcker Stegge liegt ein Anschuß, mit Lerchen bepflanzet, haltet in die Breite 5 tratt, schießet mit einer Seite an Thiers Hoff, mitt der anderen mit Nis Böcken zwischen Thier und Weuer im Osten. Vor Thiers Hoff liegt eine Stück Landes zwischen Thiers Landt an beyden Seithen undt hatt an beyden Seithen ein Schuß mitt wenig Bäume, haltet ahn Einsaeth -- 8 Scheffel. Der Saum telgs hatt an beyden Seithen Anschuß und zehntfrey -- 12 Scheffel. In der Weihle ohne Anschuß zwischen Weuers und Wekebrodt so halb zehnbahr. Negst Thiers Landt dabey so zentbahr -- 2 Scheffel. Hiernegst liegen zwischen Weuers so zehntfrey -- 4 Scheffel, noch zehnbahr Landt -- 1 Scheffel, 1 Pfundt, item das kleine Hasenbrahm genandt, so zentbahr -- 1/2 Scheffel, 1 Pfundt, item am Falckschoer 2 Stücke mitd dem Ende auff der Lippen schließet, das eine ist halb, das andere gantz zehnbahr ad -- 2 Scheffel. Ahn der Haertute zehnbahr -- 2 Scheffel. Dieses Stück hatt an beyden Enden ein Anschuß, so mit Bäumen kan bepflanzet werden. Vorendes liegt noch ein Stück zehnbahr -- 2 Scheffel. Zwischen Thier und Sebbel liegt ein Stück alda mit ein Anschuß nach den Wörden, so zehntfrey -- 2 1/2 Scheffel. Zwischen Sibbelen undt Berndts Joan ein Stück Landes Zehnbahr -- 1 1/2 Scheffel. Noch liegt alda ein Stück zehnbahr -- 2 Scheffel. Noch ein Stück zehnbahr zwischen Weuer undt Siebell ad -- 9 Scheffel,zwischen Weuer undt Sebell zehnbahr -- 1 Scheffel, ein Stück zehnbahr Landt -- 2 Scheffel, ein Stücke Landes zehnbahr -- 12 1/2 Scheffel, ein Stück zehnbahr ad -- 1/2 Scheffel. Diese beyde Stücke liegen zwischen Siebelen und Weckebrots Land. Ein Stück Landes dabey gelegen so frey ad -- 1 Scheffel. Ein Stück, der Fimpeler genandt, zehnbahr, zwischen Thier undt Sebelen mit einem Anschuß -- 4 Scheffel. Ein Stück zwischen Thier zehnbahr, so ein durres Stück -- 2 Scheffel, item ein Stück zwischen Thier undt der Heide ohnzehntbahr -- 2 Scheffel, in Mersch ein Stück zehnbahr -- 4 Scheffel. Dieses Stück liegt zwischen Thier undt Sebelen Landt, der Peddenpott genandt, item ein Stück zehntfrey -- 1 Scheffel, ahn Kreynutalg ein Stück zehnbahr -- 1 Scheffel.
Auff dem Heitlandt
ein Stück zehnbahr -- 2 1/2 , ein Stück frey ad -- 2 1/2, ein Stück frey ad -- 2 1/4, ein Stück zehnbahr ad -- 2 1/2, ein Stück zehnbahr ad -- 1 Scheffel. Diese Stücke liegen zwischen Wekebrodt undt Wredeschen Hoven Länderey. Ein Stück zehnbahr zwischen Weuer undt Sebel -- 2 1/2 Scheffel.

Marckengerechtigkeit wegen dieser obigen Hove.

Diese Hove ist zu Holtz, Mast, Hodedriffte, Plaggenmatth, Marcken Länderey undt alles auff Commune und mitz bahrkeith, so die Antruper Market gibt gleich Weuers Erbe dieser Gestalt mit berechtiget wie folget: Von zweyundtzwantzig Wahr (3) , Schaer (4) oder Ptarthe (5) ahn Holtz, Mast, Roggen, Geldt undt sonsten miter den Marck gemaßen zu theilen hatt der Thier -- 6, der Pastor -- 4 1/2, Weuer -- 4 1/2, Sebbel -- 3, Wekebrodt Joan -- 3, die Wredesche Hove -- 1, 22 Theile participiren und zu genießen.
Dieser Modus wird bey der Multiplication undt Vergeringerung gehalten, auch in den Ausgaben undt Anlagen zu der Marck observirt.

Pertinentien der Holhove.

Zu dieser Holve gehöret einige Länderey zwischen Streils Landt gelegen, berühret auch mit einer Seithe des Schulten Länderey, wirt die wittumb (6) genandt, liegs 2 Malt gesey Landes ad -- 24 Scheffel, item daselbst der Bohner grundt genant -- 4 Scheffel. Diese Länderey ist vormahls befrechtet gewesen und auch noch zur Zeit voll abgeschlagen undt befrechtet worden. Von wan auf diesem Grundt Bäume werden gepflanzet, gehöret die Mast undt das Holtz privative dem Pastoren. Der Dornkamp, auf einer Seite der Stever zwischen Heuers undt Hullermanns Kämpe gelegen, stehen einige verfrohrene Bäume undt ist ohngefehr groß ad -- 6 Scheffel. Diese Hove ist auch berechtiget in der Emkumer Market im Kirchspiel Seperadde mit Hodedriffte und Plaggenmaadt gleich dem Schulten und Streil, und hat der Pastor seinen drieve Wegs über Hagens oder Streils Brücke zu aller noturfft durch die Hullkämp Straße. Wegen dieser Hove hat auch der Pastor seine Gerechtigkeit, zu fischen auf die Stever, so weit das Kirchspiel sich extendirt.

Folgen einige Stücke Marcks Länderey, der Pastorat assigniert.

Rülck 1 Stück Landes ad3 Scheffel
Küster ein Stück ad1 Scheffel
die Ahnweide4 Scheffel
Im Schniider Kamp hinter Pastors Schaffstahl 1 1/2 Scheffel
noch liegt alda ein Stück ad 1 1/2 Scheffel Landes3 1/2 Scheffel.

Missaticum an Roggen

Stadt Haltern wegen Kuhlmans Erbe -- 1 Scheffel, Heiman -- 1, Rademacher -- 1, Hagen -- 2, Hanke -- 1, Hullermann -- 1, Herman Scheiper -- 1, Schulte Biesing gibt -- 4.
Canon aus die Erben: Hoddenkamp gibt aus seinem Erbe, gelegen im K. Olffen -- 8, Ross im K. Düllmen gibt aus seinem Erbe an Roggen -- 4. Summa des Missatici ein Malt, des Canonis gleichfalls ein Malt, facit von diesen obigen Parcelen 2 Malt.
Empfang der Gerste: Ross im K. Dülmen gibt jährlich an Gerste -- 20 Scheffel Gerste, Biesing -- 1 Scheffel.
Hafer: Ross gibt jährlich der Pastorath ahn Hafer -- 8 Scheffel undt Weizen -- 1 Scheffel.
Geldt, Pächte und Renthe von der Antruper Marckengarthen heur hat der Pastor ungefehr -- 9 Reichsthaler, Hagen laut Obligation -- : R. 30 Stüber, Jorgen Heuer laut Obligation -- : R. 30 St., Fohrmans Haus -- 30 St., Weuers Erbe im K. Olffen der Zehnt ist ausgethan für -- 1 R. :, Schaffhauser Zehnt -- 2 R. 1 1/2 St., noch ist ein Wiesen ahm Flackschaer thuet in Verpachtung jetz -- 1 R. 15 St., Schulte zu Eversumb -- : R. 3 St., Johan Konings Haus hat geben 3 Stüber, ist vor lange Jahren verwildet, bringe also selbige nicht in Rechnung, wie auch 2 Scheffel Landes im K. Olphen gelegen, war von Dispendens schon gewesen im Jahr 1662 laut Annotation, finde bey meiner Ankunft keine weitere Annotation undt Nachricht, kans auch nicht nachforschen. Latus der Geldt Einkünfte: 20 R. 40 1/2 St.

Wan der Pastor die Umbjagt haltet, ist der Streil schuldig, den Pastoren zu tractiren wie auch den Knecht undt 2 Strick Hunde, welches jus die H. antecessores durch dehro langwieriger Nachlässigkeit haben extra prossessionem gesetzt undt wollens, die benachbarte Herren nicht gestehen die Jagte zusammen.
Wan ein Wiesen Grunde, Kämpe undt Feldtländerey wirdt zusammen bezogen, belaufet sich die ahnliegende Länderey -- 295 Scheffel, 3 Pfundt. Diese specificirte Länderey brauche zum Teil zum Dresch für Kühe und Schafe, die andern werden besahmet, habe auch so viele Stücke Landes verpachtet, daß jährlich bekomme an Pacht 11 Malt. Vor Heuer und Gewinn haben sie minimahl gebend, ich fordere es auch nicht, weil die Länderey Pacht sind zehnbahr, sondern praestiren von jedem Scheffel Landt 1 Scheffel Roggen, die aber Länderey haben, helfen aus Höfflichkeit mir in Bar Feiertag wegen, an Misskorn bekomme 1 Malter Roggen. Aus dem Ross Erbe im K. Dülmen bekomme 4 Scheffel Roggen, Hoddenkamps Erbe im K. Olffen 8 Scheffel, machet zusammen gezogen 1 Maldt. Diese Roggenpächte zusammen gezogen mit dem Missatico belaufet sich jährlich ad 13 Maldt Roggen, ahn Hafer, so Ross gibt 8 Scheffel, Weitzen, so Ross gibt 1 Scheffel, ahn Geldt in alles zusammen gezogen 20 R 40 1/2 St. Stedde Geldt von Flackshoer jährlich 2 R. pro quota pastoris.
Holtz Buchen sind bey der Pastorat nicht, sondern einige Anschuß bey etliche Stücke Landes, auf welche Buchen und Eichen Bäume stehen, ich pflantze zwahr jährlich, aber von selbsten aus einem gemachte hester Kamp kan haben Jungholtz, habe so viel Platz, daß einige thausendt können gepottet werden. Der Pastor hatt sonsten seinen Brandt mit aus der Antruper Marcket, sonst brenne im Winter Torff, damit das Holz perdonire.

Folgen iura stola.

Jura copulata 1 R. : St., iura sepulta von kleinen oder großen Todten : R. 30 St., Messe mid Predig, wan solche bestellet werden, ist a part : R. 30 St., Krahmfrau pro inductione 6 St., für ein Kindt zu tauffen, geben die Gevattern etliche viele, etliche wenig ad minimum : R. 5 St., für viatico pastori : R. 4 St., für extrema unctione (= Krankensalbung) wird nicht prostirt, Beicht Geldt und Opfer belaufet sich auf Ostern, Weihnachten und Pfingsten ordinari in toto ad 9 R. einige St. Iura pralamationis ein Parr Hüner.

Onera undt Ausgaben der Pastorey.

Der Pastor muß jährlich dem Capitel zu Dülmen geben -- 9 Scheffel Roggen, der Kirchen zu Haltern mus der Pastor geben aus vuterhabende Kropers Hove 5 1/2 Scheffel Roggen, aus diesem Hofe muß pastori Halterensi 2 Scheffel Missgerste geben.
Neben Son= undt Feyertag ist der Pastor schuldig, 2 mahl in der Woche zu celebriren.
Notandum, daß Brauhaus undt Schafstahll nicht gehören zur Pastorath, stehen extra fundum Pastoralem.
Das Brauhaus stehet auff Streils Grund, habe es erblich für 25, sage zwantzig fünff R. ohne Kessel und Braureitschaft :/ von den Erben meines antecessoris gekaufft, der Schafstall steht auf der Antruper Marcken grundt, habe selbigs gekauft für 50 R., welches die antecessores auch gethan.

Einkünfte der Cüsterey. Missaticum.

Es sind 8 Bauern in meiner Parochia. Jeder gibt ein halb Scheffel, facit 4 Scheffel. Joan Scheiper gibt ein Pfundt, die andern Kotten jeder 2 Becher, macht das Missaticum Custodis jährlich ein Maldt Roggen, noch hat er ahn Landt 4 Scheffel gefay und von den Kirchen hatt er jährlich 2 R., dieses sind seine Einkünfte, schlecht undt gar zu wenig, den iura stola fallen in dieser kleinen Parochie wenig bar. Von einem Todten hat er 7 1/2 Stüber, von Copulation 15, von Kranken berichten 2, Kindt zu taufen 2, Krahm Frau 3.
Sein Haus ist bey der Cüsterey. Der Cüster ist zugleich Schulmeister und hatt von jedem Kind alle Monath 5 Stüber. Es wirdt im Winter allein Schule gehalten, im Sommer werden die Kinder hinter dem Vieh gehalten.

Renthe der Armen zu Hulleren. (7)

Bernd Henerick Siep hatt 5 R. ... 23 St. abgelegt, nunc Henrich Nierhoff hatt das Geld von Henrich Siep. Henrich Niewindt de Capitali 5 R. 15 St., Gerth Ekell de Capitali 10 R. 30 St., Wilhelm Brune de Capitali 5 R. 15 St., Rotger Pötter de Capitali 5 R. 15 St., hatt nunc Henrich Nierhoff Rottger Pötter sein Geld abgelegt 25. May 1747, Berndt Storp 51 St., Jobst Schulte de Capitali 10 R. 30 St., Bernd Tenbrinck de Capitali 8 R. 24 St.
Jobst Schulte v die meyersche hatt es by Jacob Brun laut Quitung abgelegt, ich aber finde es nicht wieder belegt.
Gert Thier de Capit. 5 R. 15 St., Gerth Brune (nunc Jost Niehaufs) de Capit. 25 R. 1 R. 15 St., Berndt Steppeling de Capit. 20 R. 1 R. : St., Heinrich Bücker de Capit. 10 R. : R. 30 St.
Summa der gerings Armen Renthe: 5 R. 55 Stüber.
Wilhelm Brune und Berndt Tumbrinck sint verarmt, gehet als den Armen 39 Stüber ab, bleiben also den Armen 5 R. 16 St., welche vuter denen Bedürftigen vom Pastore werden ausgetheilt.
Pro copia originali concordante Sub... (Nachträge von 1754)


Quellen
(1) Dieser Brief liegt im Pfarrarchiv nicht vor.
(2) „Anschußrecht“: früher das Recht eines Markgenossen, einen Teil der Allmende als Sondereigen zu beanspruchen; dieser Anschuß erstreckte sich so weit, als ein Hammerwurf vom Hag des betr. Grundstücks aus reichte.
(3) Wahr = Bargilden, die freien, kleinen Grundbesitzer..
(4) Scheren = Satung, jährliche Festsetzung des Anteils, der jedem Markgenossen zustand.
(5) Parte = Teilhaber.
(6) Wittum: ursprünglich der Preis, der für die Braut an den Verlober gezahlt wurde. Später bestand das (!) Wittum auch in einem „Leibgedinge“, einem zur Nutznießung auf Lebenszeit übergebenen Gut.
(7) Zu den Armen in Hullern gehörte in erster Linie die unterbäuerliche Bevölkerungsschicht, die nicht allein von der Landwirtschaft lebte, sondern auf Heimgewerbe und Tagelöhnerarbeiten angewiesen war und oft ohne Zusatzverdienst blieb.