Ca. 700 Jahre Pfarrei St. Andreas Hullern
Pfarrgründung, Patronat, Abpfarrung, Kirchspiel und Kollation, Lage der ersten Kapelle/Kirche, des Wemhofes/der Pastorat
Die Kirche in Hullern ist als Kapellengründung nach 1268 anzusehen. Für das hohe Alter der Pfarrei spricht auch ihr Patrozinium, die spezielle Verehrung des hl. Apostels Andreas, Bruder des Petrus. Neben Hullern ist ihm in nur wenigen und zum Teil sehr alten Gemeinden der Diözese Münster, wie Wüllen (Ahaus), Velen (zwischen Coesfeld und Borken gelegen), sowie in Velmede (Bestwig) und Emsbüren (nordwestlich von Rheine), Diözese Osnabrück, die Kirche zum Schutze anvertraut.
Als im Jahre 1268 der Burggraf Conrad von Rechede (bei Olfen) dem Kloster Cappenberg urkundlich eine Memorienstiftung, - einen „domus (Hufe, gewöhnliche Hofstelle) in Hulleren“ - bestätigte (1) , bestand die Pfarre mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht. Unter den Zeugen der Fundation treten nämlich Bernadus capellanus in Rechede und Johannes plebanus in Ulphen (Olfen) auf. Der Name eines Geistlichen aus Hullern fehlt; die Vermutung liegt nahe, dass der Text - in Anlehnung an ähnliche Beispiele - ansonsten „in parochia Hulleren“ gelautet hätte. Die am 11.04.1313 erstmals im „Register der Kirchen und Benefizien der Diöcese Münster. Abschätzung des jährlichen Einkommens aller Pfründe des Bistums“ (2) erwähnte Pfarrei Hullern wies das geringe Einkommen von nur 2 Mark (Haltern = 16 Mark, Olfen und Seppenrade = je 10 Mark) auf.
Für den aus einem Teil des zum Amt Dülmen im Oberstift des Fürstbistums Münster gehörenden Urkirchspiels Haltern entstandenen Sprengel der neuen Pfarrei war eine Größe von nur knapp 712 ha ausgewiesen, die es allen Bewohnern, - auch denen aus den unmittelbar angrenzenden alten Bauerschaften Emkum, Kökelsum und Antrup/Westrup (Overrath) aufgrund der nicht unerheblichen Entfernungen zu ihren zuständigen Kirchen in Seppenrade, Olfen oder Haltern - erlaubte, u.a. der Pflicht des sonntäglichen Kirchgangs nachzukommen.
Das geringe Einkommen der Pfarrei führt Tibus (3) als Indiz für die noch junge Gemeinde an, rührt aber doch eher von der nachweislich (siehe: Kapitel 1.2) sehr kleinen Zahl der Pfarrmitglieder her.
Der Tatsache, dass es sich um eine Abpfarrung vom Halterner Sprengel handelt, entspricht die ausschnittartige Darstellung des neuen Kirchspiels, das jahrhundertelang im Westen und besonders im Süden mit der Bauerschaft Antrup an der Lippe als Bistumsgrenze vom Pfarrbezirk Haltern umschlossen wurde.
Erst mit Wirkung vom 1. März 1959 sind die Antruper Flure Nr. 74-77 aus siedlungsgeographischen Gründen von der Pfarrei St. Sixtus, Haltern nach Hullern umgepfarrt worden. (4)
Als weiterer Beleg für die Abpfarrung steht - wie Visitationsprotokolle bezeugen - die ursprüngliche Verpflichtung des Pfarrers, an der Synode im Archidiakonatsbezirk des Vizedomus zu Haltern teilnehmen zu müssen. (5) Ebenfalls hatten die damaligen Einwohner zum dortigen Sendgericht zu erscheinen.
Am 28. Mai 1834 stritt Pfarrer Joseph Boeckmann bei einer zu statistischen Zwecken durchgeführten Erhebung ab, dass Hullern eine Filial-Kirche von Haltern sei: Es „findet sich kein Grund vor, zu vermuten, daß die Dotation von Haltern aus geschehen sey.“ (6)
Mochte er in letzterem Punkt recht haben, so ist andererseits nicht zweifelhaft, dass Hullern ursprünglich zum Halterner Pfarrsprengel gehörte.
Über den im 10./11. Jahrhundert erstmals erwähnten Hof „Hulluron“ (siehe oben) steht in einem um die Mitte des 12. Jahrhunderts aufgestellten Traditionenverzeichnis von Stiftungen für das Kloster Werden: „Hulleron. Tradidit Gerbolt sancto Liudgero pro matre sua Emmi predium suum in Hulloron.“ (7) (= Gerbolt hat dem heiligen Liudger (d.h. dem Kloster) sein Gut Hullern für die Feier eines Jahresgedächtnisses seiner Mutter Emmis gestiftet.)
Laut Kloster-Urbar E gehörte dieser Hof um 1150 zum Fronhofsamt Werne-Selm, der ebenso wie andere Güter an die Herren von Lüdinghausen als Lehen vergeben war. (8)
Diese verstanden es, ihre Lehnsbindungen an das Kloster sehr zu lockern und nutzten die entsprechenden Höfe fast wie Eigengüter. Sie müssen als Gründer der Kirche in Hullern betrachtet werden, wofür auch ihre unmittelbare westliche Lage zum „Hof (Schulte) Hullern“ (siehe: Kartenausschnitt auf der folgenden Seite) spricht.
Ob der erste Hof Streyl, schon in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts erwähnter ehemaliger Oberhof des Stifts St. Mauritz bei Münster, ursprünglich direkt „am Kirchhowe“ auf dem „Frithoff-Kamp“ gestanden hat (9) , womit sich der (spätere) Standort der Kapelle noch eindeutiger begründen ließe, bleibt vorerst ungeklärt.Die Werdener Güter standen im 12. Jahrhundert unter der Vogtei der Grafen von Altena. Im Jahre 1172 teilten sich diese in die beiden Linien der Grafen von der Mark und der Grafen von Isenberg. Die Linie von Isenberg, später von Limburg genannt, überließ die Vogtei über den Hof Selm 1282 dem Bischof von Münster. (10)
Vermutete Lage des ehemaligen Oberhofes Streyl, dargestellt
auf der Urkatasterkarte aus dem Jahre 1825
Als Lehen vergab Graf Dietrich von Limburg schließlich die Vogtei über die Höfe Lüdinghausen und Forkenbeck im Jahre 1297 an Hermann von Lüdinghausen. (11) Das Reichskloster Werden übertrug am 02.02.1441 sein Amt Lüdinghausen dem Bischof von Münster als Mannlehen. Als im Jahre 1443 das Geschlecht derer von Lüdinghausen ausstarb, fiel mit ihren Gütern auch das Kollationsrecht für die Kirche in Hullern an den Bischof. (12)
Konrad von Rietberg verpfändete im Jahre 1497 das Amt Lüdinghausen an den Domkantor Dietrich von Heiden, der es 1509 testamentarisch dem Domkapitel überließ. Das Amt Lüdinghausen wurde von den folgenden Bischöfen nicht wieder eingelöst. Auf diese Weise kam der Hof (Schulte) Hullern in den Besitz des Domkapitels. (13)
Dies erklärt auch, dass die Pfarrstelle - wie im Visitationsprotokoll von 1572 angegeben (14) - durch den jeweils mit der Verwaltung des Amtes Lüdinghausen betrauten Domherrn vergeben wurde. Im 18. Jahrhundert dagegen traten Bischof und Domkapitel abwechselnd als Kollator auf. (15)
Die erste Kapelle und ihre Folgebauten standen demnach ungefähr mitten zwischen den ca. 2,6 km entfernten alten Flussläufen von Stever und Lippe auf etwas erhöhtem Platz (auf dem heutigen alten Friedhof). (16)
Den Lebensunterhalt des Pfarrers sicherte ein der Kirche zugewiesener, unmittelbar (nord)westlich angrenzender Hof, der sogenannte Wemhof mit der Pastorat, und der Zehnte, eine jährlich von den Erträgen des Ackerbaus und der Viehzucht zu leistende Abgabe im Kirchspiel.
Die dem Kirchhof zugehörigen Ländereien („Wehm“) lagen (dem Urkataster von 1825 zufolge) (17) nördlich des nach Seppenrade verlaufenden Weges und auch direkt an der Stever in der Bauerschaft Stevern.
Der Kirche in Hullern gehörte aber auch noch ein zweiter Hof, „Ansemans hove to Anrapen mit dem Kotten Kavenstede“, den Stephanus, Pleban, Rektor der Halterner Kirche, am 09.07.1414 seinem Amtsbruder geschenkt hatte. (18)
Dieser Hof wird als „Hove des Pastors zu Hullern“ im Aufschreibungsbuch des Amtes Dülmen von 1574 erwähnt. Mit einer Hälfte ist er dem als Naturalzehnteinnehmer zum Hofverband Haltern gehörenden Tegethof in Antrup zugeordnet. (19)
„Ein Zeitlicher Pastor hatt zwe Hoven zu seinem Unterhalt...Die eine genandt die Kroppes Hove im Kirspil Halteren und Baurschaft Auverat zu Andrup gelegen ist dem Tyr zu Andrup zum Theill zehnttbar, darvon die pertinentien zu finden...“ (20)
Diesem Ausschnitt aus dem Hullerner Pastoratsregister von 1652 zufolge ist trotz unterschiedlicher Namen von ein und demselben Hof auszugehen. Seine Bezeichnung ist in Anlehnung an seine Lage im Antruper Hofverband erfolgt. Nach H. Jellinghaus bedeutet „Krop(pes)“ Kropf, Rumpf, Spitze. Das genaue Datum der Hofaufgabe (vor 1825) ist nicht zu ermitteln.
Die mündliche Überlieferung in einigen alten Hullerner Familien, wonach dieser Bauernhof von seinem „Vorbesitzer“ an die Kirche in Hullern geschenkt worden ist, entspricht obigem Sachverhalt.
Zur Erinnerung an „Pastors Hof“, auch „Alter Hof“ genannt, ist im Dorf der Straßenname „Zum Alten Hof“ vergeben worden.
Somit lässt sich erklären, warum etliche zur Pastorat in Hullern gehörige, heute zum größten Teil verpachtete oder inzwischen auch verkaufte Grundstücke in Antrup liegen.
Wie sehr der Pastor im Spätmittelalter auch in die Landwirtschaft eingebunden war, zeigt zum Beispiel der Auszug aus dem Vieh-, Knechte- und Mägderegister 1534 / Amt Dülmen, Dorp Hullerenn; demnach besaß der Geistliche „5 perde, 6 koge, 3 jarige verckenn, 10 bynnenn jaers, 30 schapen, 3 imen“. (21)
Noch um 1886 standen neben der Haushälterin eine Magd und eine Hirtin in Diensten der Pastorat. (22)
Quellen
(1) WUB III, 823.
(2) WUB VIII, 794; WUB VIII, 1621: Erwähnung der Kapelle „in Hulleren“ in einer bischöflichen Urkunde vom 29.12.1322; Auszug aus der Chronik im Hullerner Kirchenbuch Nr. 4: „Die Gründung der Pfarre Hullern ist nicht genau nach Jahren festzustellen. Wahrscheinlich zu Beginn des 14. Jahrhunderts. 1311 wird Hulleren in einem Verzeichnis der Pfarren des Stiftes Kappenberg mit aufgeführt ...“ Eine gezielte Suche des Verfassers, Heiko Bruder, nach dem von Pfr. Terwellen (zwischen 1900 und 1930) zitierten Verzeichnis blieb bislang im Staatsarchiv Münster (Stift Cappenberg: Findbücher A 131 I und II; WUB VIII) und im Westf. Archivamt Münster (u.a. Cappenberg: Kindlingersches Repertorium) ergebnislos. Somit ist weiterhin an der ersten Erwähnung der Hullerner Kirche aus dem Jahre 1313 festzuhalten.
(3) Tibus, Adolph: Gründungsgeschichte der Stifter, Pfarrkirchen, Klöster und Kapellen im Bereiche des alten Bisthums Münster. Münster 1867 ff., S. 787/788.
(4) StA Münster, Regierung Münster Nr. 30168.
(5) Vgl. u.a. Schwarz, Wilhelm: Die Akten der Visitation des Bistums Münster aus der Zeit Johanns von Hoya 1571-1573, 1913, S. 194 bzw. Karte der Archidiakonatsbezirke bei Prinz, Joseph: Die parochia des hl. Liudger. In: Westfalia Sacra, Quellen und Forschungen zur Kirchengeschichte Westfalens, Bd. 1, 1948, S. 1 ff. bzw. Bistumsarchiv Münster (BAM), GV Hullern, A 2 (Protokolle).
(6) StAM, Krs. Coesfeld, Landratsamt Nr. 507 (Nr. 390).
(7) UW A, 158.
(8) UW A, 210.
(9) Vgl. Artikel in den Halterner RN vom 12.06.1991; mit Friedhof wurde anfänglich ein eingefriedigtes Grundstück bzw. der Vorhof eines Hauses oder der Kirche bezeichnet und diente zur landschaftlichen Abgrenzung gegen Kirchhof und Gottesacker.
(10) Vgl. WUB II 1185, 08.11.1282, u.a. Bestand des Hofes Selm: „... curtem Selehem cum mansis qui secuntur: ... mansus Hulleren ...“.
(11) Vgl. Kreis Coesfeld. Hg. vom Kreis Coesfeld, Dülmen 1985, S. 60.
(12) StAM, Domkapitel, Amt Lüdinghausen Nr. 62/56 (23. März 1482): Bischof Heinrich von Münster ... verschreibt Gelder und Jahresrenten. Unter den erwähnten Höfen: „der Hof zu Hullern“.
(13) Vgl. Kohl, Wilhelm: Das Domstift St. Paulus zu Münster, Bd. 1 (= Germania Sacra, Neue Folge 17/1), 1987, S. 611/612.
(14) Schwarz, Wilhelm, S. 194 ff. bzw. Tibus, S. 1305 („Hulleren. Confert Dnus Castri Ludinckhausen“).
(15) Börsting-Schröer: Handbuch des Bistums Münster, 2. Aufl. 1946, S. 221.
(16) Falsch ist die Lagebeschreibung in: Westfälische Kunststätten, Heft 44: Haltern. Hg. vom Westf. Heimatbund, (Franz Mühlen). Münster 1987, S. 19 bzw. in: Haltern. Beiträge zur Stadtgeschichte. Hg. von Franz-Josef Schulte-Althoff. Dülmen 1988, S. 321. Die Vorgängerbauten der heutigen Kirche standen etwas weiter nordöstlich.
(17) Katasteramt für den Kreis Recklinghausen, Archiv, unter: 5161.
(18) BAM, Pfarrarchiv Haltern, Urkunde 3.
(19) Croysches Archiv Dülmen, Hofkammerarchiv Akte 691.
(20) BAM, GV Hullern, A 3.
(21) StAM, Fstm. Münster, Landesarchiv 487 Nr. 4.
(22) Stadtarchiv Haltern, Meldebuch Hullern (ohne Signatur), Haus-Nr. 11.