Sonstiges

Brandholz für Hexenprozesse (1622)

Über 200 Jahre lang, vom ausgehenden 15. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert hinein, wurden in Deutschland hauptsächlich Frauen als Hexen verfolgt und getötet.

In die Regierungszeit der Münsterschen Fürstbischöfe Ernst und Ferdinand von Bayern (1582-1650) fallen die meisten Hexenprozesse im Münsterland.

Die Bauerschaften des ehemaligen Amtes Dülmen hatten, - „wann ein Sünder - wegen seiner mit dem Teufel gepflogenen Gemeinschaft, wegen gehabter Pflicht = Zaubereien und wegen der begangenen und bekannten Missetaten - justificirt und verbrannt“ werden sollte, das „Brandholz“ zu liefern.

Einer im Staatsarchiv Münster (Landesarchiv 213 Nr. 3) aufbewahrten amtlichen Liste ist folgender Nachweis entnommen:

„Verzeichnus warauf jede Bschft. des Amts Dülmen um Beibringung Branntholzes zu Verbrennung Annen Borchers, Johann Blanckebylen nachgelassene Wittib, so sich selbst entleibet, ao. 1622, am 17. Juli, gesetzt:
Kerspel Haltern: Lavesum 3, Hennwich, Berchaltern, Holtwick, Lunsen, Berchbostrup (= Bossendorf) je 1, Westrup = Aweradt, Huldern (= Hullern), Uphusen je 2 Fuder. Buldern: ... Dülmen: ...
Zusammen 67 Fuder Holz und 90 Strohschöve.“

Auf der Rückseite der Urkunde ist vermerkt:
„Worab dem Vogten ein Fuder 2 oder 3, dem Fronen auch etwas, dem Büddell etwa 2 Fuder (nach Gelegenheit da das Holz ankomme) gefolgt; übriges haben Rentmeister und Gograve gleich geteilt.“

 

Quelle:

Hullern - ein Dorf zwischen Lippe und Stever, S. 97/98