Hausregister

Aufgegebene Güter im Kirchspiel Hullern

1. „Domum ton Vorde“ (vor 1379 erwähnt), Ter Vort (1436), etc. Die genaue Lage des Hofes ist unbekannt

2. Im Vieh-, Knechte- und Mägderegister 1534 (Hullern) wird ein Johann Roge aufgeführt. Die im Urkataster 1825 westlich des Hagemann-Hofes liegende Flur Ro(e)vehof muss mit der Lage des Roge-Hofes identisch sein, denn der Familienname Rog(g)e tendierte häufig schon im 16. Jahrhundert nach Rouwe, Rowen. (1)
Wegen der direkten Lage an der Stever und in Hinblick auf den im Register von 1534 genannten Vornamen liegt ein Bezug zu dem in der Willkommschatzung von 1498 / 1499 genannten Namen Johan up der Steueren nahe.

3. Schon im Halterner Bürgerbuch (2) bzw. in der Willkommschatzung von 1498 / 1499 wird der Name Roiskule (Roscule) erwähnt.
Das „Gut de Roßkule im Kirchspiel tho Hulderen“ (an der Grenze zum Kirchspiel Haltern) wurde im Jahre 1566 an die Stadt Haltern verkauft. (3)
In den Special-Akten betr. Chronik der Bürgermeisterei für das Jahr 1822 ist unter „8.) Holzungen“ folgendes zu lesen:
„Die Roßkuhle, 2/3 mit jungen Eichen, Tannen- und Buchenholz besetzt, 1/3 ist noch Niemer-Land“ (4)


Ausschnitt aus der Grundkarte Hullern - West (Landesvermessungsamt NRW, herausgegeben 1967)

Der Name Roßkuhle ist sicherlich vom Flachsrösten zur Herstellung von Leinengarn abzuleiten. Der Flachsstengel besteht nämlich aus langen Bastfasern. Das „Rösten“ hat den Zweck, die gummiartige Substanz zu entfernen, welche sich zwischen dem Bast, dem holzigen, innen hohlen Stengel und der äußeren Rinde befindet. Zur Erweichung dieser Substanz wurden die Flachsbündel in Kuhlen, auch Teiche geschichtet, mit Brettern und Steinen beschwert und längere Zeit unter Wasser gehalten.

„1566 Januar 9. up gunßdach na der hilligen drey Conningen.“ (5)
„Vor Herman Besselinck, Gograf des Bischofs Bernhardt von Münster im Amte Dülmen, und Dirick Holscher, Bürgermeister und Gerhardt Tegeder, Sekretär der Stadt Dülmen, als Zeugen, verkaufen Sergius van Oldenboeckem (Aldenboeckem) und Maria, Eheleute, den Bürgermeistern, Rat und Gemeinheit der Stadt Haltern ihr Gut de Roßkule im Kirchspiel tho Hulderen, mit den auf diesem sitzenden Johann Buyrrichter und Engele Pleggeners, Eheleuten, und Diderick und Berndt, deren Kindern. Sie verzichten auf jeden Eigentumsanspruch an diesem Gute und setzen als Pfand an Stelle von Bürgen ihr Gut Borcherinckhoff im Kirchspiel Dülmen, ihre jetzige Wohnung, ein. Doch behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht des Gutes vor mit den ebenfalls auf dem Gute sitzenden Herman, Berndt und Johann.“
Originalpergamentausfertigung, Siegel ab.

Quellen
(1) H. Jellinghaus, Die westfälischen Ortsnamen nach ihren Grundwörtern, Osnabrück 1923, S. 149
(2) Stadtarchiv Haltern, B 1 fol. 14
(3) ebenda, Urkunde Nr. 70a; siehe auch: Nr. 37b, Nr. 88, Nr. 89; G 5 (Designation der zur Roßkuhle gehörenden Ländereien und deren Verpachtung, um 1600)
(4) Siehe auch: Chronik der Stadt Haltern von 1839, S. 85
(5) Stadtarchiv Haltern, Urkunde Nr. 70a Nr. 85